Leerfahrt

Fahrt ohne Ladung zwischen zwei Orten. Ein Güterkraftfahrzeug enthält auf einer Leerfahrt weder Waren noch Transportbehältnisse, die an einem bestimmten Ziel entladen werden sollen. Bewegungen von Straßenfahrzeugen, die leere Verpackungs- und Transportmittel wie Container, Wechselbehälter und Paletten befördern, gelten nicht als Leerfahrt. Eine Fahrt einer Zugmaschine ohne Sattelauflieger gilt als Leerfahrt. Leerfahrten sind auch Anfahrten zum ersten Beladeort und Abfahrten vom letzten Entladeort.
Der Ausgangspunkt einer Leerfahrt ist der Ort, den das Fahrzeug völlig leer verlässt. Dies kann der Ort der Entladung der vorangegangenen Lastfahrt sein oder das Fahrzeugdepot, welches das Fahrzeug leer verlässt, um an einem anderen Ort Güter aufzuladen. Der Ort, an dem eine Leerfahrt endet, ist der Ort der Beladung für eine nachfolgende Lastfahrt oder das Depot, falls das Fahrzeug am Ende des Arbeitstages leer in das Depot zurückkehrt.