Ladungsfahrt/ Lastfahrt

Das Fahrzeug transportiert entweder Waren oder Leergut bzw. leere Ladungsträger. Fahrten mit leeren Ladungsträgern wie Container oder Wechselbehälter gelten auch als Lastfahrt.
Eine Lastfahrt beginnt an dem Ort, an dem Güter auf das zuvor völlig leere Fahrzeug geladen werden (beziehungsweise an dem Ort , an dem die Sattelzugmaschine an einen beladenen Sattelauflieger gekoppelt wird). Eine Lastfahrt endet an dem Ort, an dem Güter aus dem Güterkraftfahrzeug ausgeladen werden, das danach völlig leer ist (beziehungsweise an dem Ort, an dem die Sattelzugmaschine von einem beladenen Sattelauflieger getrennt wird).
Im Verlauf einer Lastfahrt kann das Fahrzeug einen oder mehrere Zwischenstopps zur Be- und Entladung von Gütern anfahren, wobei das Fahrzeug jedoch an keiner dieser Stellen vollständig entladen wird (mit Ausnahme der letzten Stelle der Entladung).

Beispiel: Ein Lastkraftwagen nimmt am Ort A zehn Tonnen Güter auf, fährt nach B und entlädt fünf Tonnen. Er fährt anschließend weiter nach C und entlädt die restlichen fünf Tonnen. Als Lastfahrt gilt die Strecke von A nach C und enthält zwei Fahrtabschnitte .
Lädt der Lastkraftwagen im obigen Beispiel die gesamten zehn Tonnen in B ab, belädt sein Fahrzeug in B neu mit fünf weiteren Tonnen und fährt diese nach C, so lägen zwei verschiedene Lastfahrten vor: Die erste von A nach B und die zweite von B nach C.