Entladeort/ Entladestelle

Die letzte Stelle der Entladung bei einer Lastfahrt ist der Ort, an dem Güter aus einem Güterkraftfahrzeug entladen werden, das danach völlig leer ist (beziehungsweise an dem die Sattelzugmaschine von einem Sattelauflieger getrennt wird). Bei Einsatz eines Lastkraftwagens mit Anhänger(n) endet eine Lastfahrt, wenn sowohl der Lastkraftwagen als auch der/die Anhänger völlig leer sind. Bei einer Leerfahrt ist hier der Endpunkt der Leerfahrt gemeint.