Mit dieser Anwendung können Sie eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punkteauskunft),
dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (Führerschein), dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR - ab 23.05.2021)
und dem Zentralen Fahrzeugregister (Fahrzeugzulassungen) des Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten.
Diese umfasst ausgewählte Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind.
Nachfolgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Ein NFC-fähiges Smartphone als Kartenlesegerät benutzen (Übersicht aller NFC-fähigen Smartphones). Alternativ können Sie auch ein Kartenlesegerät, dass am Computer betriebsbereit angeschlossen ist, verwenden. Die AusweisApp2-Software ist auf Ihrem Endgerät installiert und gestartet.
- Ein gültiger Personalausweis (nach dem 01.11.2010 ausgestellt) liegt vor und die Online-Ausweisfunktion ist auf Ihrem Personalausweis aktiviert.
Eine Bedienungsanleitung über die Online-Beantragung finden Sie hier:
Anleitung zum Online-Antrag einer Registerauskunft per Smartphone
Anleitung zum Online-Antrag einer Registerauskunft
Hinweis: Bei Nutzung eines iPhones bitten wir sicherzustellen, dass der Private Surfmodus ausgeschaltet ist, da ansonsten leider keine Auskunft erfolgen kann.
Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihrer Auskunft werden die folgenden Daten benötigt:
Vorname(n) | Geburtsname | Pseudonym/Kartenkennung |
(Familien)name | Geburtsdatum | Dokumentenart |
Anschrift | Geburtsort |
Die Auskunft erhalten Sie anschließend - sofern möglich - online als PDF-Dokument
Bitte legen Sie Ihren Personalausweis auf das Smartphone/den Chipkartenleser und geben Sie die obigen Daten für die Übermittlung auf den folgenden Seiten frei.
Um Ihren Antrag auf Auskunftserteilung bearbeiten zu können, werden von Ihnen personenbezogene Daten benötigt.
Soweit Sie mit der Übermittlung der Daten nicht einverstanden sind, steht es Ihnen frei Ihren Antrag auf
Auskunftserteilung aus den Registern auf konventionellem Weg ohne elektronische Datenübermittlung bearbeiten zu
lassen.
Die personenbezogenen Daten werden nur in dem Umfang erhoben und verarbeitet, wie es für den Zweck der
Auskunftserteilung notwendig ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie der sonstigen
datenschutzrechtlichen Vorschriften. Eine Weitergabe personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit der
Auskunftserteilung erhoben werden, erfolgt nicht.