Hinweis

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wurde das zentrale Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes am 01.10.2017 abgeschaltet.

Ab diesem Datum können Außerbetriebsetzungen und Wiederzulassungen (auf denselben Halter, im selben Zulassungsbezirk, mit reserviertem Kennzeichen) ausschließlich über das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde abgewickelt werden.

Wenn Sie eine Außerbetriebsetzung oder Wiederzulassung online vornehmen möchten, nutzen Sie hierfür bitte das Internetportal ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Vielen Dank!

Kraftfahrt-Bundesamt
September 2017