Vermietung des Fahrzeugs / Einsatz im Ausland
Ich habe mein Fahrzeug ins Ausland vermietet. Wird der Mieter auch angeschrieben?
Sie sind zwar Halter des Fahrzeugs, haben das Fahrzeug jedoch an ein anderes Unternehmen/ eine andere Person im Ausland vermietet?
In diesem Fall sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kraftfahrt-Bundesamt Name, Anschrift und Telefon-Nummer des Mieters mitzuteilen (§ 26 (2) Nr. 3 VerkStatG). Entscheidend für die Befragung ist die Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland. Der Mieter bekommt dann vom Kraftfahrt-Bundesamt einen neuen Fragebogen zugeschickt. Für Sie als Fahrzeughalter ist der Vorgang mit Angabe der Mieterdaten erledigt. Wichtig für das weitere Verfahren ist aber, dass Sie uns die entsprechenden Angaben so schnell wie möglich übermitteln.