Gütertransport

Mein Fahrzeug war im vorgegebenen Berichtszeitraum abgemeldet. Was ist zu tun?

Das betreffende Fahrzeug war im vorgegebenen Berichtszeitraum nachweislich außer Betrieb gesetzt, so dass keine Güterbeförderungen durchgeführt werden konnten.

Auch in diesem Fall sind Sie zur Auskunft und Rücksendung des Fragebogens online oder per Post verpflichtet (§ 26 (1) VerkStatG). Im Feld "Bemerkung" ist einzutragen: "Fahrzeug war im vorgegebenen Berichtszeitraum nicht zugelassen". Eine entsprechende Mitteilung per Fax ist ausreichend. Die Außerbetriebsetzung des entsprechenden Fahrzeugs kann daraufhin seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes geprüft werden.

Hintergrund: Das Kraftfahrt-Bundesamt benötigt für die Arbeiten im Vorfeld der Zusendung des Fragebogens einigen zeitlichen Vorlauf (Stichprobenziehung, Fragebogendruck etc.), so dass Außerbetriebsetzungen, die kurz vor dem Berichtszeitraum erfolgten, nicht berücksichtigt werden können.