Gütertransport

Das Fahrzeug ist nicht für den gewerblichen Gütertransport zu nutzen. Was ist zu melden?

Sie besitzen ein Lastkraftfahrzeug (oder haben eines geleast oder gemietet) und transportieren keine Güter im gewerblichen Sinne, da das Fahrzeug z.B. ein Oldtimer oder Ihr Unternehmen eine Fahrschule oder ein Schaustellerbetrieb ist?

In jedem Fall sind Sie zur Auskunft und Rücksendung des Fragebogens online oder per Post verpflichtet (§ 26(1) VerkStatG). Im Feld "Bemerkungen" ist einzutragen: "Es wurden keine Güter im gewerblichen Sinne transportiert, denn es handelt sich bei dem Fahrzeug nachweislich um..."(z.B Schaustellerfahrzeug). Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen. Eine Mitteilung per Fax ist ebenfalls ausreichend. Bei Unklarheiten melden Sie sich gerne telefonisch unter 0461-316-1841.

Hintergrund: Dem Kraftfahrt-Bundesamt ist es bei Ziehung der Stichprobe für die Befragung nicht möglich, den Verwendungszweck des jeweiligen Fahrzeugs vorherzusehen. Dieser muss erst über den zugesandten Fragebogen ermittelt werden. Auch wenn Sie dem Kraftfahrt-Bundesamt mitteilen, dass mit Ihrem Fahrzeug keine Güter im gewerblichen Sinne transportiert wurden und werden, können Sie von künftigen Befragungen leider nicht ausgeschlossen werden, da der jeweilige Verwendungszweck des Fahrzeugs dem Zentralen Fahrzeugregister nicht zu entnehmen ist. Daneben muss das Kraftfahrt-Bundesamt davon ausgehen, dass Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen grundsätzlich zum Gütertransport geeignet sind und sich der Verwendungszweck jederzeit verändern kann.