Gütertransport
Ich habe im Berichtszeitraum Güter transportiert, aber keine Aufzeichnung darüber. Was muss ich tun?
Das betreffende Fahrzeug wurde für den Gütertransport eingesetzt, jedoch sind die Aufzeichnungen darüber nicht verfügbar?
Auch in diesem Fall sind Sie zur Auskunft und Rücksendung des Fragebogens online oder per Post verpflichtet (§ 26 (1)VerkStatG). Das Kraftfahrt-Bundesamt verschickt den Fragebogen zur Güterkraftverkehrsstatistik spätestens eine Woche vor dem Berichtszeitraum, damit Vorbereitungen zur Sammlung der nötigen Angaben von Ihnen getroffen werden können. Haben Sie diesen Zeitvorlauf nicht genutzt bzw. nicht nutzen können, so versuchen Sie weiterhin Ihren Fahrer zu erreichen und die Angaben zu ermitteln. Sollte für Sie absehbar sein, dass Sie über den vorgegebenenen Berichtszeitraum keine Angaben machen können, melden Sie sich bitte beim Kraftfahrt-Bundesamt unter der Telefon-Nummer 0461-316-1841.