Kombinierter Verkehr

Güterverkehr auf der Straße, bei dem Güter teilweise auf dem Schienen- oder Wasserweg transportiert werden. Dies kann entweder einschließlich des Zugfahrzeuges oder ohne das Zugfahrzeug nur mit Ladungsträger (z.B. Container, Wechselbehälter) bzw. Anhänger erfolgen.
Ein typisches Beispiel ist die Beförderung von Güterkraftfahrzeugen zwischen Großbritannien und Frankreich, bei denen Fahrzeuge den Ärmelkanal entweder mit dem Schiff oder mit der Eisenbahn queren.

Wenn Anhänger oder Sattelauflieger ohne das zugehörige Zugfahrzeug auf ein Schiff oder einen Eisenbahnwaggon verladen werden, endet die Fahrt an der Stelle, an der der Anhänger oder Sattelauflieger von dem zugehörigen Kraftfahrzeug abgekoppelt wird. Eine neue Fahrt beginnt an der Stelle, an der der Anhänger oder Sattelauflieger von der Fähre oder dem Eisenbahnwaggon abgeladen und (in der Regel) an ein anderes Güterkraftfahrzeug angekoppelt wird.

Wird nur ein Anhänger auf ein anderes Beförderungsmittel verladen, und ist das Einzelkraftfahrzeug noch nicht völlig leer, so stellt diese Verladung lediglich einen Zwischenstopp dar und die Fahrt des Kraftfahrzeugs ist noch nicht beendet.

Bitte beachten Sie: Die Entfernung, die ein Fahrzeug auf einem anderen Beförderungsmittel (Schiff, Eisenbahnwaggon) zurücklegt, ist bei der Angabe der Entfernung in Kilometern nicht einzurechnen.